Das Tagesgeschäft: Anforderungen und Aufgaben

Immobilienmakler vermitteln zwischen Angebot und Nachfrage. Sie bringen Käufer und Verkäufer einer Immobilie zusammen.

Mit dem Verkäufer bestimmt der Makler den Wert der Immobilien und berücksichtigt dabei Alter, Zustand und Lage des Hauses, der Wohnung oder des Grundstückes. Bei Grundstücken klärt der Makler mit den Behörden Fragen der Erschließung und Bauvorschriften. Ist eine gewerbliche Bebauung vorgesehen, sollte der Makler über Konkurrenzbetriebe, Parkplätze und Infrastruktur Bescheid wissen. Er stellt ein Expos´ee  zusammen, in dem er die Immobilie inklusive Fotos und Grundriss beschreibt. Da viele Makler ihre Objete in Internet-Portale stellen, spielen auch virtuellen Wohnungsbesichtigungen und Geomapping eine Rolle. Ein Makler betreut den Verkäufer solange, bis die Immobilie einen Käufer oder Mieter gefunden hat.

Mit den möglichen Käufern besichtigt der Makler nicht nur das Objekt, sondern verhandelt auch über den Preis. Eingehend auf die Wünsche des Kunden sollte ein Makler dem Kaufinteressenten eine Auswahl an geeigneten Objekten präsentieren. Ein guter Makler sollte den Käufer überdies in Sachen Finanzierung beraten können beziehungsweise helfen, die passende Finanzierung zu finden.

Über den regionalen Immobilienmarkt muss der Makler immer gut informiert sein, ansonsten kann er den Kunden nicht beraten und auch keinen realistischen Preis für die Immobilie vorschlagen.

Über Recht, Steuer und Finanzierung sollte er sich auch immer aktuell informieren, da in den Verkaufsverhandlungen viele Fragen auftauchen, die mindestens einen dier Bereiche tangieren.

Das Honorar des Maklers: Die Höhe der Provision oder Courtage wird frei vereinbart und kann zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Während in ländlichen Gebieten die Provision eher niedriger anzusetzen ist, liegt sie in Großstädten wie in Berlin bei sechs Prozent. Bei Vermietung ist die Provision durch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) auf zweieinhalb Monatskaltmieten begrenzt (§ 3 Abs. 2 Satz 1 WoVermRG).

Gute Makler brauchen Fachwissen, Marktkenntnis, Verkaufsgeschick, aber auch Zeit: Zeit, um auf seine Kunden einzugehen und sie umfassend zu beraten, bevor die Entscheidung fällt.

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